Im Jahr 2015 betrug das Defizit des Dienstes ÜPF rund 13.4 Millionen Franken, der Kostendeckungsgrad betrug 50%. Im Zuge der Revision des BÜPF werden Gesamtinvestitionen von 112 Millionen Franken getätigt, wovon rund 83 Millionen für das Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF vorgesehen sind. Zudem wird der Dienst ÜPF personell massiv verstärkt.
Der Bundesrat will daher die Gebühren für Strafverfolgungsbehörden erhöhen.
Kostete eine Auskunft, wem welche Mobilnummer gehört (Basisinformationen über Teilnehmeranschlüsse nach Art. 14 Abs. 1 Bst. a-c BÜPF) bisher 9 Franken, sollen es neu 12 Franken sein, wobei in beiden Fällen für den Fernmeldeanbieter nur 4 Franken vorgesehen sind.
Gleichzeitig mir der Ankündigung des Bundesrats, die Gebühren für Fernmeldeüberwachung zu erhöhen, gab der Kanton Aargau bekannt, dass er eine Rechnung des Dienstes ÜPF über 800,000 Franken beim Bundesverwaltungsgericht anfechten werde.
In einem einzigen Fall hatte die Staatsanwaltschaft 48 Antennensuchläufe angeordnet und sich die Daten von 30,000 Mobiltelefonbesitzern aushändigen lassen. Alleine die Zuordnung der 30,000 Nummern zu jeweils einer Person schlägt mit 270,000 Franken zu Buche, ab dem Jahr 2018 würde sie sogar 360,000 Franken kosten.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Streitsache entschieden hat, ist auf jeden Fall schon ein teurerer Tarif in Kraft.
Und die Aargauer Justiz würde wohl besser nach dem Motto «Fernmeldeüberwachung nur massvoll» anstelle von «Fernmeldeüberwachung statt eigene Arbeit» vorgehen.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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