Der Schweizer Nachrichtendienst soll künftig Telefone und Computer anzapfen dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK) hat sich deutlich dafür ausgesprochen. Mit 22:2 Stimmen lehnte es die Kommission ab, die entsprechenden Artikel aus dem Gesetz zu streichen. Die Mehrheit halte das neue Nachrichtendienstgesetz für eine ausgewogene Lösung zwischen Freiheit und Sicherheit, sagte Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP, SH) gestern in Bern. Aus Sicht der Befürworter seien die geplanten Gesetzesänderungen nötig. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats soll dem Nachrichtendienst erlaubt werden, in Computer einzudringen. Dies hat die Kommission mit 17:2 Stimmen bei fünf Enthaltungen gutgeheissen. Etwas umstrittener war, ob der Nachrichtendienst auch die Kompetenz erhalten soll, den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen. Die Kommission sprach sich mit 16:8 Stimmen dafür aus.
Verfassungsgrundlage reicht
Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz befassen. Die SIK hatte im Frühjahr die Detailberatung verschoben und vom Bundesrat zusätzliche Auskünfte verlangt, insbesondere zur Verfassungsgrundlage. Sie kam nun aber zum Schluss, dass es für das neue Gesetz keine Verfassungsänderung braucht, sagte Hurter. Zur geplanten Gesetzesrevision hatte sich auch die Rechtskommission zu Wort gemeldet. Sie äusserte sich skeptisch. Insbesondere empfahl sie der SIK, die Aufsichtsmechanismen konkreter und besser überprüfbar auszugestalten. Die SIK kam laut Hurter jedoch zum Schluss, die Aufsicht sei genügend geregelt. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz könnte der Schweizer Nachrichtendienst zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen, zur Spionageabwehr oder im Kampf gegen Terrorismus Telefone und Computer anzapfen. Erlauben müssten solche Massnahmen jeweils das Bundesverwaltungsgericht und der Verteidigungsminister, nach Konsultation des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses.
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