Nachrichtendienstgesetz: Zusatzabklärungen
Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates begrüsst die Schaffung eines griffigen Nachrichtendienstgesetzes. Um die heikle und wichtige Abwägung zwischen Staatsschutz und Schutz der Grundrechte vornehmen zu können, wünscht die Kommission indes vertiefte Auskünfte des Bundesrates.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) ist am 1. April 2014 auf den Entwurf eines neuen Nachrichtendienstgesetzes (14.022) eingetreten. An ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission die Mitberichte der Geschäftsprüfungsdelegation, der Finanzdelegation sowie der Rechtskommission des Nationalrates zur Kenntnis genommen. Im Lichte dieser Mitberichte und der darin enthaltenen zahlreichen Anträgen und Empfehlungen hat die SiK-N beschlossen, mit der Detailberatung zuzuwarten. Der Bundesrat wurde eingeladen, zu den in den Mitberichten aufgeworfenen Punkten schriftlich Stellung zu nehmen, so unter anderem zur Frage der Verfassungsgrundlage für die im Gesetzesentwurf vorgesehenen neuen Beschaffungsmassnahmen des NDB. Zudem beschloss die SiK-N, die Kantone zu Fragen der Aufsicht der kantonalen Vollzugsorgane zu konsultieren. Schliesslich will die Kommission die Frage der Koordination zwischen der bereits laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF / 13.025) und des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) klären. Auf dieser Grundlage wird die SiK an ihrer nächsten Sitzung vom 23./24. Juni 2014 die Detailberatung zum NDG aufnehmen.
Die Kommission hat am 28 April 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Hurter (SVP, SH) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, in Bern getagt.
Bern,28. April 2014
Parlamentsdienste
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
jetzt spenden!