Mobiltelefon wird zum Spion der Polizei

15. Dezember 2013

Christof Moser, «Schweiz am Sonntag»

Die geplante Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) erlaubt der Polizei, jeden Handybesitzer zu identifizieren. Einen konkreten Verdacht braucht sie dafür nicht.

Letzten Donnerstag in der ukrainischen Hauptstadt Kiew: Demonstranten, die gegen die Regierung protestieren, besetzen ein Gebäude. Plötzlich piepsen ihre Handys. Ein SMS der Polizei: «Sie sind umstellt», steht in der Kurzmitteilung. «Sie haben keine Chance!»

«Imsi-Catcher» heisst das Gerät, das den ukrainischen Polizeikräften ermöglichte, die Demonstranten im Gebäude zu identifizieren und anzupiepsen. Der Catcher simuliert eine Mobilfunkzelle, in die sich alle eingeschalteten Handys im Umkreis von 300 Metern einloggen und die den Behörden automatisch die «International Subscriber Identity» (IMSI) übermittelt – ein 15-stelliger Code auf jeder SIM-Karte, mit der sich jeder Handybesitzer zweifelsfrei identifizieren lässt.

Dieses Überwachungsgerät, bis vor kurzem so gross wie ein Reisekoffer, inzwischen klein wie ein Handy, das längst nicht mehr nur Mobilfunknutzer identifizieren, sondern auch Bewegungsprofile erstellen und sogar Handygespräche mitschneiden kann, ist der Traum jeder Sicherheitsbehörde. In der Moskauer U-Bahn soll neben jede Überwachungskamera ein Catcher installiert werden, damit Polizei und Geheimdienst jederzeit jeden Handynutzer identifizieren können, der im Untergrund der russischen Hauptstadt unterwegs ist. In Deutschland nutzt die Polizei Imsi-Catcher, um Teilnehmer von Demonstrationen zu identifizieren.

Auch die Schweizer Polizeibehörden setzen den Imsi-Catcher ein – bislang primär bei der Suche nach vermissten Personen. Durchschnittlich 15-mal jährlich kommt der einzige verfügbare Catcher in der Schweiz dafür laut Bundesamt für Polizei (Fedpol) zum Einsatz. Ein offenes Geheimnis ist allerdings, dass das Gerät bereits heute auch zur Verbrechensbekämpfung genutzt wird – auf rechtlich wackliger Grundlage.

Deshalb will das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga den Catcher-Einsatz in der Strafprozessordnung (StPO) parallel zur laufenden Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) juristisch einwandfrei regeln. Die Behörden werden dabei nicht müde zu betonen, jeder Einsatz des Imsi-Catchers und die Auswertung der abgesaugten Daten benötigten eine richterliche Ermächtigung.

Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit, wie Recherchen der «Schweiz am Sonntag» zeigen: Durch die Hintertür eröffnet die geplante Büpf-Revision der Polizei die Möglichkeit, das Mobiltelefon jeder Bürgerin und jedes Bürgers für Personenkontrollen zu nutzen – ohne jede richterliche Ermächtigung, ohne konkreten Verdacht und ohne jede Straftat.

Der Grund: Bei einer Überwachung mit dem Imsi-Catcher werden nicht nur die Daten der Zielperson erfasst, deren Überwachung ein Richter bewilligt hat, sondern die Daten aller Personen im Umkreis der überwachten Person. Für die Auswertung, also die Identifikation des Handybesitzers via Imsi-Code, braucht die Polizei keine richterliche Bewilligung. Das Bundesamt für Justiz bestätigt den Sachverhalt: «Da es sich um Daten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis nicht unterstehen, dürfen sie von der Polizei zwecks Erfüllung von Polizeiaufgaben ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft und ohne Genehmigung eines Zwangsmassnahmengerichts verlangt werden.»

Doch damit nicht genug: Die Polizei soll für die Identifikation nicht einmal mehr die Mobilfunkanbieter anfragen müssen. Gemäss Büpf-Entwurf müssen die Anbieter sicherstellen, «dass die Daten (...) im Abrufverfahren zugänglich sind und dass die Mitteilung der Daten kostenlos und rund um die Uhr» erfolgen kann.

«Die Polizei kann sich somit selber Auskunft über Personen erteilen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Gebiet waren, ohne jede Kontrolle», sagt Martin Steiger, Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Gesellschaft, welche die Büpf-Revision als «rechtsstaatlich unhaltbar» ablehnt – nicht zuletzt wegen der geplanten Legalisierung von Imsi-Catchern: «Überwachungsmassnahmen sollte ein Rechtsstaat nur gegen Personen einsetzen dürfen, die auch tatsächlich verdächtigt werden.»

Konfrontiert mit den Recherchen, reagiert auch FDP-Nationalrat Ruedi Noser alarmiert: «Dass beim Einsatz eines Imsi-Catchers massenhaft Daten von Personen erhoben werden, die weder Verdächtigte noch Beschuldigte sind, ist grundsätzlich ein Problem. Dass die Polizei diese Daten ohne richterliche Verfügung auswerten dürfen soll, ist inakzeptabel.» Balthasar Glättli, Nationalrat der Grünen, sagt: «Die Möglichkeit der Massenidentifikation kommt einer polizeilichen Ausweiskontrolle via Handy gleich. Dabei kennt die Schweiz bisher – zu Recht – nicht mal die Ausweispflicht.»

Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob, der die Büpf-Revision befürwortet, kontert: «Es besteht immer die Versuchung, vorhandene Möglichkeiten exzessiv einzusetzen. Ich kenne aber keine Beispiele, bei denen dies zu realen Problemen führte. Dagegen gibt es sehr viele Beispiele dafür, dass Zufallsfunde sinnvollerweise verwertet wurden.»

Die Polizei jedenfalls stellt sich bereits auf ihre neuen Möglichkeiten nach der Büpf-Revision ein: «Es ist richtig, dass die Kantonspolizei Zürich zwei Imsi-Catcher angeschafft hat. Die Einführungsphase wird in den nächsten Wochen abgeschlossen», bestätigt Kapo-Sprecher Werner Schaub entsprechende Recherchen der «Schweiz am Sonntag».

 

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