Regierungsrat verzichtet auf Teilrevision: Polizeigesetz soll später und umfassend revidiert werden

13. Dezember 2012 – Medienmitteilung; Regierungsrat Bern

Auf die vorgesehene Teilrevision des Polizeigesetzes soll zugunsten einer grösseren Revision des Erlasses verzichtet werden. Das hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Meldungen zeigen grundsätzliche Bedürfnisse für eine breitere Diskussion über die Sicherheit im Kanton Bern.

Die präventiven polizeilichen Massnahmen ergänzen, eine klare gesetzliche Grundlage für den kantonsweiten Betrieb des neuen schweizweit einheitlichen Sicherheitsfunknetzes Polycom schaffen, Bestimmungen für die Zusammenarbeit mit Privatpersonen einführen sowie die Kostenersatzregelung ergänzen und die Zuständigkeiten für die Videoüberwachung anpassen: Mit diesem Ziel wollte der Regierungsrat des Kantons Bern das Polizeigesetz teilrevidieren. Im letzten Sommer hat er dazu das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Verschiedene Bedürfnisse

Die eingereichten Mitberichte und Stellungnahmen der Vernehmlassungsparteien zeigen in verschiedenen Bereichen ein breites Bedürfnis zur Anpassung des Polizeigesetzes. Teilnehmer wendeten ein, der Kanton solle der auf eidgenössischer Ebene weit fortgeschrittenen Revision betreffend der verdeckten Fahndung nicht vorgreifen. Mehrere Vernehmlassungspartner monieren, dass die Kostenfolgen in der bisherigen Regelung zu wenig nachvollziehbar dargestellt sind. Letztlich wiesen verschiedene Berichte auch darauf hin, das Verhältnis zwischen Gemeinden und Kanton in Fragen der Sicherheit diskutieren zu wollen.

Grössere Revision zu einem späteren Zeitpunkt

Der Regierungsrat will ein Flickwerk im Polizeigesetz verhindern und die Revisionskadenz der gesetzlichen Grundlagen nicht erhöhen. Aus diesem Grund hat er beschlossen, auf die vorgesehene Teilrevision zugunsten einer grundsätzlichen Revision des Erlasses zu verzichten. Er sieht vor, diese Arbeiten im Laufe des nächsten Jahres an die Hand zu nehmen und im Laufe der nächsten Jahre abzuschliessen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Arbeiten werden Ideen aus der derzeit laufenden Evaluation der Einheitspolizei aufgegriffen und Vorgaben aus der zu erwartenden Aufgaben- und Strategieüberprüfung aufgenommen.

 

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