Die neue Supermacht in der Justiz

9. August 2014

Richter sehen Kompetenzen für Staatsanwälte als Gefahr für die Demokratie

Von Mischa Hauswirth, Basler Zeitung

Basel. Seit dem Wechsel der Strafprozessordnung 2011 in ein neues System haben die durch die Staatsanwaltschaften erlassenen Strafbefehle stark zugenommen. «In Basel-Stadt waren es vor drei Jahren 11 000 Fälle, die mit Strafbefehl erledigt wurden, letztes Jahr bereits 25 000», verkündete die SonntagsZeitung vergangenes Wochenende.

In rund 100 000 Fällen im Jahr sollen nicht mehr die Gerichte, sondern Staatsanwälte über die Strafe entscheiden. Betroffen von den neuen Regeln sind vor allem Kantone wie Basel-Stadt. «In Basel-Stadt wurde in den 1990er-Jahren eine kantonale Strafprozessordnung eingeführt, welche das Strafbefehlsrichtersystem kannte. Dieses sah vor, dass die Strafbefehlsangelegenheiten an die Strafbefehlsrichter gingen, welche zum Strafgericht gehörten und dann die Strafen verhängten. Dieses System war aus meiner Sicht sehr befriedigend», sagt Marie-Louise Stamm, vorsitzende Präsidentin am Appellationsgericht Basel-Stadt.

Die Kantone Bern oder Zürich hingegen kannten schon jahrelang die Praxis, dass Strafbefehle durch die Staatsanwaltschaft ausgesprochen wurden. Mit der Einführung der neuen Strafprozessordnung 2011 hat sich der Bund für das etablierte System der grossen Kantone entschieden, in der Absicht, Effizienz und Vergleichbarkeit zu erhöhen. Basel-Stadt blieb nichts anderes übrig, als in Sachen Strafbefehle einen Systemwechsel zu vollziehen.

Obwohl der starke Anstieg von Strafbefehlen in Basel-Stadt sich auch damit begründen lässt, dass mit der Umstellung von der alten auf die neue Strafprozessordnung zeitintensive Umschulungs- und Umgewöhnungsarbeit vonseiten der Strafermittlungsbehörden nötig gewesen war, zeigt sie eine Tendenz in aller Deutlichkeit: Die Staatsanwaltschaften haben mehr Macht bekommen.

Strafrahmen entscheidend

Kritisieren tut diese Entwicklung zur Supermacht Staatsanwaltschaft beispielsweise Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der einen Grundpfeiler der Demokratie in Gefahr sieht, nämlich dass die Strafuntersuchung und die rechtliche Beurteilung grundsätzlich getrennt sind. Oberholzer ist mit dieser Ansicht nicht alleine, wie eine Umfrage der BaZ bei den Richtern in der Region ergibt. «Die Staatsanwaltschaft kann nun für jegliche Delikte Strafbefehle ausstellen, während das vorher nur für bestimmte Delikte möglich war», sagt Felicitas Lenzinger, vorsitzende Gerichtspräsidentin am Strafgericht Basel- Stadt.

Konkret bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft heute eine Sanktionskompetenz bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe respektive bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe hat. In der vorher gültigen basel-städtischen Strafprozessordnung war ihre Handlungsbefugnis auf 90 Tagessätze Geldstrafe beziehungsweise drei Monate Freiheitsstrafe beschränkt. «Nach meiner Einschätzung geht es beim Entscheid, ob ein Strafbefehl ausgestellt wird oder das ordentliche Verfahren zur Anwendung kommt, heute in erster Linie darum, ob die Sanktion noch in den vorgesehenen Rahmen passt oder nicht. Die Staatsanwaltschaft macht denn auch von der zusätzlichen gesetzlichen Kompetenz Gebrauch», sagt Lenzinger.

Sie selbst steht dieser Entwicklung kritisch gegenüber. Es handle sich nicht mehr nur um Bagatellstraftaten, in welchen die Staatsanwälte gleich auch als

Richter amten. Im Strafbefehlsverfahren würden nun auch komplexere Fälle und Delikte behandelt, so Lenzinger.

Dass die Staatsanwaltschaft sich zu einer neuen Macht im Staat mausert, beobachtet auch Enrico Rosa, Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft - und er hält diese Entwicklung für bedenklich. «Das System ist dadurch zwar effizienter, kann aber unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten durchaus kritisch angesehen werden. Der Gesetzgeber hat sich aber bewusst für diesen Machtausbau bei der Staatsanwaltschaft entschieden», sagt Rosa. Und wie Richterin Lenzinger kommt auch er zum Schluss: «Dies führt unter anderem dazu, dass heute auch Fälle im Strafbefehlsverfahren erledigt werden, die aufgrund des Schuldvorwurfs in einer öffentlichen Verhandlung durch ein Gericht beurteilt werden sollten.»

Einschränkungen erwünscht

Es gibt aber auch andere, weniger kritische Analysen der Lage. «Die Korrekturmöglichkeiten bestehen weiterhin, denn gegen jeden Strafbefehl kann innert zehn Tagen Einsprache erhoben werden. Dann kommt die Angelegenheit automatisch vor Gericht», sagt Marie-Louise Stamm. «Die Zahlen der Einsprachen lagen übrigens vor dem Systemwechsel bei knapp zehn Prozent und liegen auch jetzt in diesem Bereich.»

Trotzdem denken kritisch eingestellte Richterinnen und Richter darüber nach, wie die Entwicklung gestoppt werden könnte. Eine bessere Trennung zwischen Untersuchungsbehörde und Gericht liesse sich entweder durch eine Reduktion des Höchststrafmasses für den Erlass von Strafbefehlen erreichen oder durch ein ausdrückliches Ausklammern bestimmter Delikte aus der Strafbefehlskompetenz, sagt Rosa. «So wäre eher sichergestellt, dass Straftaten mit bedeutendem Verschulden nicht wie teilweise heute abseits der Gerichte und unter Ausschluss der Öffentlichkeit erledigt werden können.»

Richterin Lenzinger würde «eine Einschränkung der Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft auf die Regelung, die in der kantonalen Strafprozessordnung galt, begrüssen». Sie hat auch eine Idee für eine Sofortmassnahme: «Vielleicht wäre eine Verbesserung der Situation zu erreichen, wenn die Staatsanwaltschaft entsprechend der Strafprozessordnung wirklich nur für diejenigen Verfahren Strafbefehle ausstellen würde, in denen die Beschuldigten geständig sind oder der Sachverhalt klar ist», sagt Lenzinger.

 

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